Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.01.2018 - 13 U 214/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,5063
OLG Frankfurt, 26.01.2018 - 13 U 214/15 (https://dejure.org/2018,5063)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.01.2018 - 13 U 214/15 (https://dejure.org/2018,5063)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Januar 2018 - 13 U 214/15 (https://dejure.org/2018,5063)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,5063) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 138 Abs. 1 BGB
    Sittenwidrig überhöhter Kaufpreis beim Kauf eines Sportpferdes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrig überhöhter Kaufpreis beim Kauf eines Sportpferdes

  • RA Kotz

    Sportpferdekauf - sittenwidrig überhöhter Kaufpreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 138 Abs. 1
    Nichtigkeit des Kaufvertrages über ein Sportpferd wegen auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Preis doppelt so hoch wie Wert: Kaufvertrag sittenwidrig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sittenwidrig überhöhter Kaufpreis beim Kauf eines Sportpferdes

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrig überhöhter Kaufpreis beim Kauf eines Sportpferdes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überhöhter Kaufpreis eines Springpferdes - sittenwidrig?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kaufpreis siebenmal höher als Wert: Totalausfall statt "gutes" Geschäft! (IBR 2018, 477)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 123/02

    Sittenwidrigkeit eines überhöhten Kaufpreises für ein Reitpferd

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2018 - 13 U 214/15
    Dabei ist ein sog. wucherähnliches Geschäft im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzunehmen, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung und eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten als weiteres, subjektives Element festgestellt werden kann (BGH, Urt. v. 18.12.2002, VIII ZR 123/02, juris Rn. 13).

    Sie greift nur dann nicht ein, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (BGH, Urt. v. 18.12.2002, VIII ZR 123/02, juris Rn. 14).

    Diese Grundsätze gelten - entgegen der Ansicht des Beklagten - auch bei dem Kauf eines Sportpferdes (BGH, Urt. v. 18.12.2002, VIII ZR 123/02, juris Rn. 15 f.; OLG Köln, Urt. v. 26.11.2014,11 U 46/14, juris Rn. 36).

    Der Beklagte vermochte die Vermutung für das Vorliegen einer verwerflichen Gesinnung auch nicht im Einzelfall durch den Vortrag besonderer Umstände zu erschüttern (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.2002, VIII ZR 123/02, juris Rn. 14).

    Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte ist damit davon auszugehen, dass sich die Preisbildung in erster Linie nach objektiven Kriterien vollzogen und die subjektiven Erwägungen des Käufers sich nur in Grenzen preiserhöhend ausgewirkt haben (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.2002, VIII ZR 123/02, juris Rn. 19), so dass im Ergebnis von einem Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 138 Abs. 1 BGB auszugehen ist.

  • BGH, 11.01.1995 - VIII ZR 82/94

    Sittenwidrigkeit von Finanzierungsleasingverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2018 - 13 U 214/15
    Ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob, so kann allein dies den Schluss auf die bewusste oder grob fahrlässige Ausnutzung eines den Vertragspartner in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigenden Umstandes rechtfertigen (BGH, Urt. v. 30.01.1981, V ZR 7/80, juris Rn. 10; Urt. v. 11.01.1995, VIII ZR 82/94, juris Rn. 9).

    Übt jemand eine selbständige freiberufliche Tätigkeit aus, so bleibt es nur dann bei der allgemeinen Beweislastregel, dass derjenige, der sich auf die Nichtigkeit des Geschäfts beruft, die subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit darlegen und notfalls beweisen muss, wenn die selbständige freiberufliche Tätigkeit als solche gegen eine wirtschaftliche Schwäche oder Geschäftsunerfahrenheit spricht (BGH, Urteil v. 11.01.1995, VIII ZR 82/94, juris Rn. 45).

  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2018 - 13 U 214/15
    Die Rechtsprechung nimmt regelmäßig ein besonders grobes Missverhältnis an, wenn der Wert der Leistung rund doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGH, Urt. v. 18.12.2007, XI ZR 324/06, Rn. 31).
  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2018 - 13 U 214/15
    Ausreichend ist insofern bereits regelmäßig der Vortrag, der Vertragsgegenstand habe zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einen bestimmten Verkehrswert gehabt, der weniger als die Hälfte des Kaufpreises betrage, es sei denn, es handelt sich erkennbar um eine Behauptung ins Blaue hinein (BGH, Urt. v. 02.04.2009, V ZR 177/08, juris Rn. 10 f.).
  • OLG Köln, 26.11.2014 - 11 U 46/14

    Lahmheit als Sachmangel eines Pferdes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2018 - 13 U 214/15
    Diese Grundsätze gelten - entgegen der Ansicht des Beklagten - auch bei dem Kauf eines Sportpferdes (BGH, Urt. v. 18.12.2002, VIII ZR 123/02, juris Rn. 15 f.; OLG Köln, Urt. v. 26.11.2014,11 U 46/14, juris Rn. 36).
  • BGH, 30.01.1981 - V ZR 7/80

    Bewertung eines Ergänzungsvertrages als sittenwidrig bei einem auffälligen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2018 - 13 U 214/15
    Ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob, so kann allein dies den Schluss auf die bewusste oder grob fahrlässige Ausnutzung eines den Vertragspartner in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigenden Umstandes rechtfertigen (BGH, Urt. v. 30.01.1981, V ZR 7/80, juris Rn. 10; Urt. v. 11.01.1995, VIII ZR 82/94, juris Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht